Bundesförderprogramm Gigabit-Richtlinie 2.0;
Information über den Bewilligungsbescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe (Stand: 24.11.2025)
Mit Datum vom 18.11.2025 hat der Markt Reichenberg einen Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe aus dem Bundesförderprogramm erhalten.
Der Bewilligungszeitraum läuft vom 15.12.2025 bis 01.09.2030.
In Form einer Projektförderung wird eine nicht zurückzahlbare Zuwendung als Anteilsfinanzierung mit einer voraussichtlichen Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Bemessungsgrundlage) in vorläufiger Höhe von bis zu
2.286.000,00 Euro
für die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. des Bundes gewährt.
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